
Eigentumswohnung in Bremen verkaufen – gut vorbereitet und persönlich begleitet
Beim Wohnungsverkauf entscheiden oft die Details: Teilungserklärung, Hausgeld, Rücklage und Protokolle. Wir bereiten alles so auf, dass Käufer Vertrauen fassen.
Was eine Wohnung vom Hausverkauf unterscheidet
Wer eine Eigentumswohnung kauft, kauft immer auch einen Teil der Gemeinschaft. Käufer und ihre Banken wollen deshalb wissen, wie es um das Gebäude, die Rücklage und geplante Maßnahmen steht.
Wir fordern die nötigen Unterlagen bei der Hausverwaltung an, werten die Protokolle der Eigentümerversammlungen aus und sprechen offen an, was Käufer fragen werden – bevor sie es fragen.
Diese Unterlagen brauchen Käufer einer Wohnung
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
- Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
- Aktueller Wirtschaftsplan und Hausgeldabrechnung
- Stand der Instandhaltungsrücklage
- Energieausweis
- Grundbuchauszug und Wohnflächenberechnung
- Ggf. Mietvertrag und Mieterhöhungen
- Ggf. Verwalterzustimmung
So verkaufen wir Ihre Wohnung
- 01
Wohnung & Gemeinschaft prüfen
Besichtigung der Wohnung und Durchsicht der WEG-Unterlagen.
- 02
Preis realistisch einordnen
Vergleich mit ähnlichen Wohnungen in Lage, Größe und Zustand.
- 03
Selbstnutzer oder Kapitalanleger?
Je nach Wohnung sprechen wir die passende Käufergruppe gezielt an.
- 04
Präsentation
Fotos, Grundriss, Exposé und auf Wunsch Homestaging für leere Räume.
- 05
Besichtigungen & Finanzierung
Wir führen Besichtigungen durch und prüfen die Finanzierung der Käufer.
- 06
Notar & Übergabe
Kaufvertrag, Verwalterzustimmung, Übergabe mit Zählerständen.
Vermietet oder frei – beides ist möglich
Eine leerstehende Wohnung erreicht Selbstnutzer, eine vermietete Wohnung vor allem Anleger. Welche Variante für Sie sinnvoller ist, besprechen wir ehrlich. Kündigungen gegenüber Mietern sind rechtlich eng geregelt – hier raten wir im Zweifel zu einer anwaltlichen Beratung.
Sie besitzen ein ganzes Haus? Dann lesen Sie unsere Hinweise zum Hausverkauf in Bremen.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft für den Verkauf?
Manchmal. Steht in der Teilungserklärung eine sogenannte Verwalterzustimmung, muss der Verwalter dem Verkauf zustimmen. Wir prüfen das frühzeitig und holen die Zustimmung für Sie ein.
Kann ich eine vermietete Wohnung verkaufen?
Ja. Der Mietvertrag geht auf den Käufer über. Vermietete Wohnungen sprechen vor allem Kapitalanleger an. Wir bereiten Mietvertrag, Mieteinnahmen und Nebenkostenabrechnungen so auf, dass Interessenten die Rendite nachvollziehen können.
Was passiert mit der Instandhaltungsrücklage?
Die Rücklage gehört der Gemeinschaft und bleibt beim Verkauf im Gemeinschaftsvermögen. Sie wird nicht an Sie ausgezahlt, kann für Käufer aber ein wichtiges Argument sein. Ihre Höhe gehört deshalb ins Exposé.
Welche Maklerkosten fallen beim Wohnungsverkauf an?
Verkäufer und Käufer zahlen jeweils 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer. Vorkosten gibt es nicht, und unser Auftrag ist mit zwei Wochen Frist zum Monatsende kündbar.
